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Klaras Fußoase
Konradstraße 17, 79100 Freiburg im Breisgau, Germany
Kontakt:
Telefon: +49 176 884298607
info@klarasfusspflege.com
Umsatzsteuer-ID:
USt.Nr. DE 142 074 021
Datenschutzerklärung / AGB
Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten hat bei uns eine hohe Priorität.
Daher halten wir uns strikt an die Regeln des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Nachfolgend werden Sie darüber informiert, welche Art von Daten erfasst und zu welchem Zweck sie erhoben werden:
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Persönliche Daten werden nur erhoben oder verarbeitet, wenn Sie diese Angaben freiwillig, z.B. im Rahmen einer Anfrage mitteilen.
Sofern keine erforderlichen Gründe im Zusammenhang mit einer Geschäftsabwicklung bestehen, können Sie jederzeit die zuvor erteilte Genehmigung
Ihrer persönlichen Datenspeicherung mit sofortiger Wirkung schriftlich (z.B. per E-Mail oder per Fax) widerrufen.
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, eine Weitergabe ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich.
3. Auskunft, Änderung und Löschung Ihrer Daten Gemäß geltendem Recht können Sie jederzeit bei uns schriftlich nachfragen,
ob und welche personenbezogenen Daten bei uns über Sie gespeichert sind. Eine entsprechende Mitteilung hierzu erhalten Sie umgehend.
4. Sicherheit Ihrer Daten
Ihre uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden durch Ergreifung aller technischen sowie organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen so gesichert, dass sie für den Zugriff unberechtigter Dritter unzugänglich sind. Bei Versendung von sehr sensiblen Daten oder Informationen ist es empfehlenswert, den Postweg zu nutzen, da eine vollständige Datensicherheit per E-Mail nicht gewährleistet werden kann.
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7. Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen
Wir werden diese Richtlinien zum Schutz Ihrer persönlichen Daten von Zeit zu Zeit aktualisieren. Sie sollten sich diese Richtlinien gelegentlich ansehen, um auf dem Laufenden darüber zu bleiben, wie wir Ihre Daten schützen und die Inhalte unserer Website stetig verbessern.
Sollten wir wesentliche Änderungen bei der Sammlung, der Nutzung und/oder der Weitergabe der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten
personenbezogenen Daten vornehmen, werden wir Sie durch einen eindeutigen und gut sichtbaren Hinweis auf der Website darauf aufmerksam machen.
Mit der Nutzung der Webseite erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Richtlinien zum Schutz persönlicher Daten einverstanden.
Bei Fragen zu diesen Datenschutzbestimmungen wenden Sie sich bitte über unsere Kontakt-Seite an uns.
Hinweise zum Streitschlichungsverfahren
Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (VBSG).
AGB Klaras Fusspflege Stand: 11/2022
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gültig für das Blumen- und Pflanzenfachgeschäft, im Text als Klaras Fusspflege bezeichnet
§ 1 Geltung der Bedingung
Lieferungen, Leistungen und Angebote von Klaras Fusspflege erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsabschluss
Werden schriftliche Angebote von Klaras Fusspflege abgegeben, so können diese nur innerhalb der darin ausdrücklich vermerkten Zeit angenommen werden. Abweichungen des Vertrages vom Angebot, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise
(1) Die Preise von Klaras Fusspflege verstehen sich gegenüber Verbrauchern einschließlich der gültigen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Dazu gehören insbesondere Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort.
(2) Liegen zwischen der Bestellung und der Lieferung mehr als vier Monate, bleibt eine Preisanpassung durch Klaras Fusspflege entsprechend den zwischenzeitlich geänderten Marktpreisen (Einkaufspreisen) vorbehalten, wenn genau bestimmte Blumen oder Pflanzen Gegenstand des Vertrages sind. Klaras Fusspflege kann einen höheren als den ursprünglich vereinbarten Preis nur dann fordern, wenn es den Kunden spätestens 10 Tage vor Lieferung über die Preisanpassung informiert.
(3) Erhöht sich der Preis im Fall des Abs. 2 gegenüber dem Zeitpunkt der Bestellung um mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, binnen drei Tagen nach Empfang der Information über die Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
(
§ 4 Fälligkeit
Die Lieferungen von Klaras Fusspflege sind bei Übergabe der Ware bar zu vergüten, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
§ 5 Stornierung von Aufträgen
(1) Die Stornierung von Aufträgen bedarf der Schriftform.
(2) Im Falle der Stornierung eines Auftrages durch den Kunden hat Klaras Fusspflege gegenüber dem Kunden Anspruch auf folgende pauschale Vergütung, sofern die Stornierung nicht durch Klaras Fusspflege zu vertreten ist:
Kündigung bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin: 10% des vereinbarten Entgelts,
Kündigung bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin: 25% des vereinbarten Entgelts,
Kündigung bis 1 Woche vor dem vereinbarten Liefertermin: 50% des vereinbarten Entgelts,
Kündigung bis 3 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin: 75% des vereinbarten Entgelts,
danach: 100% des vereinbarten Entgelts.
Der Anspruch von Klaras Fusspflege auf Ersatz eines weitergehenden Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.
(3) Der Anspruch auf die pauschale Vergütung nach Abs. 2 besteht nicht, soweit der Kunde nachweist, dass Klaras Fusspflege durch die Stornierung des Auftrages kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die pauschale Vergütung entstanden ist.
(4) Die Abs. 2 und 3 gelten auch für den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund durch Klaras Fusspflege.
§ 6 Lieferung und Gefahrtragung
(1) Die Lieferung erfolgt ab Sitz von Klaras Fusspflege. Im Falle einer abweichenden Vereinbarung erfolgt der Transport zum Bestimmungsort auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Lieferung geht mit der Übergabe bzw. der Versendung auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn der Verkäufer den Transport mit eigenen Fahrzeugen oder sonstigen Beauftragten vornimmt. Eine Transportversicherung wird seitens des Verkäufers nur auf Vereinbarung mit dem Kunden abgeschlossen.
(2) Abs. 1 gilt nicht, wenn Klaras Fusspflege aufgrund des Vertrages zur Erfüllung weiterer Leistungen am Bestimmungsort verpflichtet ist. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Ware am vereinbarten Tag selbst abzunehmen oder zumindest für die Abnahme der Ware anderweitig Sorge zu tragen.
(3) Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist.
(4) Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder liegen sonstige Umstände vor, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, kann die Einhaltung der Lieferfrist nicht verlangt werden.
(5) 7 Tage nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist kann der Kunde den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Wird auch dieser Termin überschritten, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und bei erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten.
(6) Klaras Fusspflege haftet bei unvollständiger oder falscher Angabe der Lieferanschrift nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§ 7 Miete und Leihe
(1) Waren, die nicht vom Kunden gekauft werden und daher beim Kunden verbleiben, werden dem Kunden insbesondere für Veranstaltungen entweder zur Miete oder leihweise vorübergehend überlassen und bleiben im Eigentum von Klaras Fusspflege. Diese Gegenstände sind vom Kunden sorgfältig zu behandeln und Klaras Fusspflege nach Ende der Veranstaltung umgehend zurückzugeben.
(2) Bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung vorübergehend überlassener Gegenstände ist der Kunde zum vollen Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten verpflichtet.
§ 8 Gewährleistung
(1) Blumen sind Naturprodukte. Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen und Pflanzen in Struktur und Farbe daher gegenüber den besichtigten Blumen und Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist und wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Farbe der Blumen und Pflanzen getroffen wurde. Produktbeschreibungen sind nicht als Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder als Garantie zu verstehen.
(2) Die Auswahl der gelieferten Waren erfolgt ausschließlich durch Klaras Fusspflege, wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Farbe der Blumen und Pflanzen getroffen wurde.
(3) Sofern der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und Mängel umgehend, spätestens aber binnen 24 Stunden nach Lieferung, mitzuteilen, um eine Nacherfüllung zu ermöglichen. Der Mitteilung ist nach Möglichkeit ein Nachweis, insbesondere durch Fotos, anzufügen.
(4) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Mängel an der gelieferten Ware auf deren natürliche Beschaffenheit, auf natürliche Abnutzung oder auf unsachgemäße Behandlung, z.B. durch Trockenheit oder starke Erwärmung, zurückzuführen sind.
(5) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) verlangen. Klaras Fusspflege kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht Klaras Fusspflege, auch diese zu verweigern, sofern sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unberührt.
(6) Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt keine Bargeldauszahlung, sondern eine Rückbuchung bei dem Kreditkartenunternehmen.
§ 9 Workshops
Kursanmeldungen gelten als verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingang berücksichtigt.
Nach erfolgter Anmeldung erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung per Email. Die gesamten Kurskosten sind vor Kursbeginn per Banküberweisung/Kreditkarte zu begleichen.
Absagen des Kurses sind bis 5 Tage vorher möglich. Eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20% wird dann erhoben.
§ 10 Haftung
(1) Die Haftung von Klaras Fusspflege wird auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist jedoch die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
(2) Von Klaras Fusspflege gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porosität Wasser aufnehmen; sie sind nicht wasserdicht, sondern mehr oder weniger wasserdurchlässig. Klaras Fusspflege haftet für Schäden, die durch aus Keramiken austretendes Wasser entstehen, nur nach Maßgabe des Abs. 1.
(3) Von Klaras Fusspflege gelieferter Auto-/Fahrzeugschmuck wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden am Fahrzeug befestigt. Klaras Fusspflege haftet für Schäden am Fahrzeug nur nach Maßgabe des Abs. 1.
(4) Klaras Fusspflege haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass angesteckte oder anderweitig angebrachte Ware durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß entfernt wird.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum des Inhabers von Klaras Fusspflege .
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Sitz von Klaras Fusspflege Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag.
§ 13 Geltungserhaltung
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. An Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Regelungen.
§ 14 Streitbeilegung
Klaras Fusspflege nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Klaras Fußoase steht für professionelle medizinische Fußpflege und individuelle Betreuung in angenehmer Atmosphäre. Qualität, Hygiene und Ihr Wohlbefinden stehen bei uns im Mittelpunkt
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